Sie sind hier: Konzept Einleitung

Konzept eines medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 Abs. 1 SGB V



Mit der Änderung des § 95 SBG V zum 1.1.2004 wird den Krankenhäusern eine weitgehende Kooperation mit ambulanten Leistungserbringern möglich. Damit nehmen zugelassene medizinische Versorgungszentren an der ambulanten Behandlung der gesetzlich krankenversicherten Patienten teil.

Die Theresienkrankenhaus und St. Hedwig-Klinik GmbH (TKH) hat von der AOK Mannheim ein Grundstück entlang der Collinistraße erworben. Auf diesem Gelände entsteht ein Neubau mit einem Facharztzentrum.

Das TKH tritt dabei primär als Vermieter der Immobilie auf. Es ist kurz- bis mittelfristig nicht vorgesehen, Niederlassungssitze zu erwerben.